Am 20. Dezember 2016 beschloss der Marktgemeinderat auf Vortrag der Verwaltung und Bürgermeister Robert Herold die Aufstellung des Bebauungsplan am zu erschließenden Neubaugebiet "Hohenrain" mit einer Gegenstimme von uns. Ausdrücklich war diese Gegenstimme aber nicht gegen das Vorhaben gerichtet. Vielmehr richtete sich das Handzeichen gegen die Verfahrensweise. Der Aufstellungsbeschluss gründete auf der Darstellung des Bürgermeisters, er habe mit dem Grundbesitzer eine mündliche Übereinkunft getroffen. Es wurde weder ein gemittelter Quadratmeterpreis in nichtöffentlicher Sitzung bekanntgegeben, noch lag zum Zeitpunkt des Beschlusses gar ein schriftlicher Vorvertrag oder eine entsprechende, verbindliche Erklärung des Besitzers vor. Einig war sich der Gemeinderat aber in der Frage zum umfänglichen Erwerb der Flächen. Eine Grundstücks- und Bausituation wie am Kirchrain II galt es unbedingt zu vermeiden. Seit nunmehr 1,5 Jahren ermittelt die Gemeinde per Gutachten eine entsprechende, wertgleiche Fläche für Tauschverhandlungen. Dieser Zeitrahmen ist in seiner Länge für uns nicht nachvollziehbar.  

Gemeinde hat seit geraumer Zeit keine Bauplätze!

Fakt ist: Unsere Marktgemeinde kann seit langer Zeit keinen Bauplatz mehr anbieten und müsste Anfragen an unsere umliegenden Allianzgemeinden verweisen. Das kann nicht in unserem Sinne sein und dient ganz sicher nicht dem Erhalt der Einwohnerzahlen. Entwicklungen und Sanierungen - insbesondere von Leerständen - ist wichtig, aber wir brauchen auch ein Angebot für Neubauanfragen. 

Ortsentwicklung muss insgesamt geplant und vorangetrieben werden!

Geschlossen sehen wir als Wählergemeinschaft die Ortsentwicklung mit Sorge. Natürlich war und ist es richtig diverse Flächen im Ortskern nicht aus der Hand zu geben und einer zielgerichteten Ortsentwicklung zuzuführen. Doch was grundsätzlich wichtig ist, braucht in einem weiteren Schritt neben Schotter eben irgendwann auch einen konkreten Plan. Was wollen wir wo realisieren? Welche Flächen sind für uns interessant und warum? Welche Fremdmittel (Fördergelder z.B. aus städtebaulichen Förderprogrammen) könnten generiert werden. Gibt es Möglichkeiten auch für fremde Investoren? Viele Fragen ohne leichte Antworten. Dessen sind wir uns alle auch bei der IB bewusst. Doch wer beschäftigt sich überhaupt mit diesen Fragen? Der Bauausschuss jedenfalls kaum bis gar nicht. Und damit auch nicht wirklich der Gemeinderat! Das Förderprogramm "Burgquartier" ist ausgelaufen und bietet nur noch im Einzelfall und in Absprache mit der Förderstelle einen Zuschuss. Unser Antrag zur Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit der Regierung zur Abstimmung eines möglichen, neuen Städtebaulichen Förderprogramms wurde abgelehnt. Der Bürgermeister und der restliche Gemeinderat bauen auf die Einzelfallzusage der Förderstelle. Unserer Ansicht nach sprechen wir in Burgsinn aber längst nicht mehr von einer Einzelmaßnahme. Doch nach Auskunft des Bürgermeisters müsste bei Inanspruchnahme einer neuen Städtebauförderung ein Abschluss aller Maßnahmen innerhalb von 12 Jahren gesichert sein. Dafür fehlt uns klar aktuell das Geld. Eine Anfrage im Bundestag aus 2017 dazu belegt: Es gibt im Baugesetzbuch und den ausführenden Bestimmungen keine gesetzlich verankerte Frist von 12 Jahren. Im begründeten Fall können auch bis zu 23 Jahren als angemessen i.S. des Gesetzes sein. 

Nun muss man nicht zwingend den Weg der Bürokratie - Förderwege sind nicht selten wahre Bürokratiemonster - wählen, sollte aber mindestens gezielt, konzeptionell und damit konkret in eine eigene Analyse und Planung einsteigen. Das liegt zumindest für den Park mit entsprechender Kostenkalkulation je Abschnitt vor und mindestens die Barrierefreiheit muss man dort als Ortsentwicklung ansehen. Alles andere liegt im Nebel. 

 

Wir haben kein Verständnis aber für die Ablehnung unseres Vorschlags, der Bauausschuss möge sich regelmäßig mit dem Thema und einer Lösung befassen. Das wäre aus unserer Sicht das Mindeste!