Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023
Nach Begrüßung durch den Bürgermeister Herold wurde festgestellt, dass die Räte Scholz und J. König entschuldigt sind. Anschließend wurden die Niederschriften der Sitzung vom 24.01.2023 einstimmig genehmigt.


Beitritt des kommunalen Forstbetriebes zur FSC-Gruppenzertifizierung
In der Diskussion wurde festgesellt, dass durch die Zertifizierung kein zusätzlicher Nutzen absehbar ist. Die Standards dieser Zertifizierung würden größtenteils ohnehin erfüllt. Es würden ohnehin hohe Qualitätsstandards eingehalten und Abnehmer für das Burgsinner Holz seien genug vorhanden. Allerdings würde die Zusatzzertifizierung laut Sachvortrag auch 10% Stilllegungsfläche und somit ähnlich hohe Umsatzeinbußen mit sich bringen. Zudem ist das Burgsinner Holz bereits PEFC zertifiziert. Alle Räte votierten gegen einen Beitritt des kommunalen Forstbetriebes zur FSC-Gruppenzertifizierung


Neuerlass der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde
Da die Geltungsdauer für die aktuelle Verordnung abgelaufen war, musste der Rat sich mit einem neuen Erlass befassen. Dabei entschied man sich einstimmig für die Mustervorlage des bayerischen Gemeindetags. Inhaltlich entspricht diese im Wesentlichen der Bisherigen.
Antrag des Tierschutzvereins Main-Spessart e.V. auf Erhöhung der Aufwendungspauschale für die Unterbringung von Fundtieren von jährlich 30 auf 80 Cent pro Einwohner
Seitens des Tierschutzvereins Main-Spessart wurde der Antrag auf Erhöhung der Aufwendungspauschale gestellt. Mit dem Verein besteht eine schriftliche Vereinbarung zur Aufnahme von Fundtieren und Tieren, z.B. auch wenn sie durch den Markt Burgsinn in Vollstreckungsgewahrsam genommen wurden. Der Antrag wurde mit rasant gestiegenen Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Tiere begründet. Die Erhöhung bedeutet für den Markt einen Mehrkostenaufwand von ca. 1.180 Euro. In der Diskussion wurde die Wichtigkeit dieser Einrichtung unterstrichen. Eine Kündigung des Vertrages und Versorgung der Tiere in Eigenregie sei wesentlich kostspieliger. So stimmten alle Räte für die beantragte Erhöhung.

Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Burgsinn
Aufgrund bereits gestiegener Unterhaltskosten, sowie der durch die geplante Sanierung zu bewältigenden Kosten, beschloss der Rat einstimmig eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise. Die aktuellen Preise lauten nun:

Einzelkarten:
Erwachsene 4,00 €
Kinder und Jugendliche 3,00 €
Happy-Hour – Eintrittspreis ab 18:00 Uhr:
Erwachsene 3,00 €
Kinder und Jugendliche 2,50 €
C) Zehnerkarten:
Erwachsene 35,00 €
Kinder und Jugendliche 25,00 €
D) Saisonkarten:
Erwachsene 80,00 €
Kinder und Jugendliche 35,00 €
Bei Abgabe von Saisonkarten an Familien gilt folgende Staffelung:
1. Erwachsener 80,00 €
2. Erwachsener 80,00 €
jedes Kind / jeder Jugendliche 35,00 €
Erwachsene familienzugehörige Kinder werden nicht in die Familienkarten eingerechnet. Sie zahlen den Preis für Erwachsene, oder sofern Ermäßigungsgründe zutreffen, den Preis für Kinder und Jugendliche.
E) Sonderregelungen:
Geschlossene Schulklassen unter Aufsicht einer Lehrkraft pro Person
Gruppen ab 12 Personen pro Person 1,50 €
2,50 €

 

Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Nachmittagsbetreuung des Marktes Burgsinn;
Anpassung der Nutzungsgebühren


Auch die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung blieben von einer Erhöhung nicht verschont. Durch die Kämmerei erfolgte eine Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten. Die Berechnung soll künftig immer wieder aktuell angepasst, erfolgen. Schirlings Nachfrage, ob man die Wochentagsbindung nicht aufheben könne, da dies gerade für im Schichtdienst arbeitende eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeute, wurde mit der Begründung, dass eine verlässliche Personalplanung dann nicht mehr möglich sei negiert. Aufgrund der Berechnungen wurden die Gebühren für die Mittagsbetreuung auf folgende monatlich zu entrichtende Beiträge angepasst:

Gebuchte Tage pro Woche Monatliche Gebühr
5 166,65 Euro
4 146,65 Euro
3 119,99 Euro
2 86,66 Euro
Der Rat votierte einstimmig für die neue Gebührensatzung.

Vermessung von Waldwegen
Größtenteils im Konsens war der Rat der Meinung, dass eine Vermessung der Waldwege zu kostspielig sei. Nach Herolds Ausführung, würde diese zudem eine Verhandlung mit jedem Grundstückseigentümer zur Abgabe der entsprechenden Fläche nach sich ziehen. Nach Herolds Angaben würde eine Vermessung des unteren Koppeweges alleine mit ca. 34.000 Euro für das Vermessungsamt, sowie weiteren 11.000 Euro für die Feldgeschworenen und die Setzung der entsprechenden Grenzsteine zu Buche schlagen. Mit 12 Gegenstimmen lehnte der Rat daher die Vermessung ab.

Informationen des 1. Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung
MGR Gutermuth fragte den Sachstand zur Erneuerung der Hallenbeleuchtung an. Herold berichtet, dass der Umbau ca. 60.000 Euro kostet. Der Antrag auf einen Zuschuss sei wohl abgelehnt, da hier keine Rückmeldung erfolgte. An den Hausmeister der Sinngrundhalle sei bereits der Auftrag ergangen die Vorschaltgeräte zu tauschen. Herold werde diesem nochmals Nachdruck verleihen.
Anschließend stellte MGR Gutermuth eine enttäuschend geringe Beteiligung der Räte bei der letzten Allianzversammlung fest. Seine Resignation sei daher aktuell auf dem Höhepunkt.
Weiter wurde aus dem Gremium angefragt, weshalb das Alarmierungssystem noch nicht vom Bayerischen Hof zum Bauhof verlegt sei. Herold entgegnete, dass die Aufträge ereilt seien. Es sei unklar weshalb eine Umsetzung noch nicht erfolgt sei. Er werde eine Prüfung anregen.