Am 09.11.2021 tagte der Marktgemeinderat in Burgsinn und hatte dieses mal gleich mehrere knifflige Entscheidungen zu treffen.

Freibad Burgsinn

Gleich zu Beginn ging es mit einem schweren Brocken los. Seitens des zuständigen Planunsbüros war die Kostenschätzung für die Sanierung des Freibades korrigiert und der aktuellen Marktsituation angepasst worden. Dies hatte zur Folge, dass der für die Marktgemeinde zusätzlich zu den bereits geplanten Kosten 970.000 Euro anfallen und finanziert werden müssen. Dieser Umstand wurde im Rat kontrovers diskutiert. Aufgrund der zeitlichen Brisanz sei es nach Herold jedoch erforderlich, wolle man auf die Förderung in Höhe von ca. 2,2 Millionen Euro nicht verzichten, das Projekt in der geplanten Form umzusetzen. Dem Gegenvorschlag das Bad peu á peu mit freien Mitteln zu sanieren erteilte Ralf Knüttel auf Nachfrage des Rates schnell eine Absage. Die Sanierung kleinerer Teilbereiche sei nur bedingt möglich und könnte möglicherweise trotzdem zu einer Schließung des Bades führen. Außerdem gehe sie mit weitaus höheren Kosten einher, als alles in einem Gesamtkonzept zu sanieren. Die Sanierungsarbeiten bedingten zudem, aufgrund dem Zusammenwirken der einzelnen Komponenten, zumindest in gewissen Bauabschnitten ganzheitlich durchgeführt zu werden.  Dem Rat war klar, dass die aktuelle Förderung auf lange Sicht die günstigste Gelegenheit sei das Bad in einen einwandfreien Zustand zu bringen. Dennoch machte sich keiner der Räte die Entscheidung leicht, da die Finanzierung der Freibadsanierung für den burgsinner Haushalt über die nächsten 10 Jahre eine enorme Belastung darstellt. Mit zwei Gegenstimmen votierte der Rat schließlich für die Einstellung der Höheren Kosten in den Haushalt. Das Credo heiße nun sparen und auf keine einnehmbaren Kosten mehr zu verzichten. Nach Eingang der Förderzusage soll dann die Ausschreibung der nötigen Arbeiten erfolgen. Sollte jedoch absehbar sein, dass der finanzielle Rahmen gesprengt werde ist das Ziehen der Reißleine jederzeit noch möglich, so Herold.

 

Bebauungsplan, Sondergebiet für Maschinenhallen und Brennholzlagerung an den Fischteichen

Bereits in der Sitzung vom 18.12.2018 wurden die Beschlüsse zur Erstellung des entsprechenden Bebauungsplanes gefasst. Gemäß diesen wurde nun ein Entwurf für den Bebauungsplan erstellt. Da am 13.08.2021 auch die wasserrechtliche Genehmigung des Landratsamtes einging, sollte nun der formelle Satzungsbeschluss folgen. Diesen genehmigten die Räte einstimmig.

Anhebung der Realsteuer Hebesätze zum 01.01.2021

Unabhängig von der Sanierung des Freibades wurde bereits in der Vergangenheit die Erhöhung der Steuersätze kontrovers diskutiert. Nach Erläuterung durch den Kämmerer Sebastian Bechold, fehlte durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge ca. 65.000 Euro. Zudem seien die Kosten für den Unterhalt der Straßen angestiegen. Diesen Fehlbetrag könne man mit einer Anhebung der Grundsteuer A und B von 330% auf 500%, sowie der  Gewerbesteuer von 330% auf 422% kompenieren.

Die Grundsteuer würde somit um ca. 51% erhöht. Zum Vergleich, Storm verteuerte sich gemäß dem Verbraucherpreisindex seit 2005 um ca. 78%, Diesel um ca. 60%, sowie Arbeitskosten um ca. 43 %. Ein Blick auf umliegende Gemeinden zeigte, dass es teils ebenso schon zu Erhöhung gekommen ist. So erhöhte die Stadt Lohr die Grundsteuer A im Jahr 2021 auf 500% ebenso wie Neuhütten. Wiesthal und Partenstein auf 400%. Klar war im Rat, dass eine Erhöhung von Nöten ist, über die erforderliche Höhe kam es jedoch erneut zu Diskussionen. Erneut wurde ins Feld geführt, dass die Erhöhung jedem Burgsinner unmittelbar zu Gute komme, da der Markt seine Handlungsfähigkeit erhalte. Zudem gelte es den bereits jetzt bestehenden Investitionsstau in Höhe von ca. 7 Millionen Euro zumindest einigermaßen in Schach zu halten. Mit 3 Gegenstimmen beschloss das Gremium schließlich eine Erhöhung der Grundsteuer auf 500% und die Erhöhung der Gewerbesteuer auf 422%.

 

Beantragung eines Zuschusses für ein Drehleiterfahrzeug

Für die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeuges bestehe nach Verwaltungsauskunft die Möglichkeit einen Zuschuss in Höhe von ca. 71.000 Euro zu erhalten. Dazu sei es erforderlich einen entsprechenden Stellplatz für das Fahrzeug auszuweisen und diesen innerhalb von 5 Jahren zu belegen. Als Stellplatz stehe die Waschhalle im neu geplanten Feuerwehrhaus zur Verfügung. Nach Vorschlag der Verwaltung könne für einen Betrag von ca. 20.000 Euro bis 40.000 Euro ein gebrauchtes Drehleiterfahrzeug beschafft werden. Es werde daher vorgeschlagen, den erforderlichen Betrag in den Haushalt 2022 einzustellen.

Scholz zeigte sich über das Vorhaben überrascht. Noch bei der Planung des Feuerwehrhauses habe man sich gegen eine Verwendung der Waschhalle als Stellplatz vehement gewehrt und sich gegen eine auf diese Weise mögliche Kostenreduktion durch Einsparung eines Stellplatzes gestellt. Die Begründungen hierfür seien vielseitig gewesen. Er könne es daher jetzt nicht nachvollziehen die Waschhalle nun plötzlich doch als Stellplatz nutzen zu wollen. Auf Nachfrage erfuhr Scholz, dass die Neubeschaffung eines Drehleiterfahrzeuges ca. 1 Million Euro betrage. Er stellte daher in Frage, ob ein gerbraucht zu o.g. Preis beschafftes Fahrzeug qualitativ überzeugen könne oder eher ein finanzielles schwarzes Loch nach sich ziehe. Die erste Wartung alleine verschlinge 30.000 Euro. Der Rat schloss sich Scholz´ Argumentation an und votierte einstimmig gegen die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeuges und verzichtete somit ebenso auf den ausgelobten Zuschuss.

Anfragen

Huller erkundigte sich bezüglich des weiteren Vorgehens bezüglich des Weihnachtsmarktes. Herold entgegnete, dass der Weihnachtsmarkt noch nicht abgesagt sei und die Planungen weiter gingen. Jedoch müsse man das aktuelle geschehen im Auge behalten und die Planung bzw. das Stattfinden davon abhängig machen.

Guthermuth regte an den ÖPNV in der Bürgermeistersprechstunde zu thematisieren, da die aktuelle Lösung bezüglich der Haltepunkt beispielsweise in Mittelsinn nicht zufriedenstellend sei. Herold führte an, dass der Umstand bekannt sei und immer wieder angesprochen werde, machte jedoch aufgrund der bestehenden Berechnungsgrundlage wenig Hoffnung auf eine kurzfristige Verbesserung. Hier werde die Bahn auch mit einbezogen was entsprechende Abstriche für den Omnibusverkehr bedeute.