Entscheidung über die Einführung eines elektronischen Unterweisungssystems für Arbeitssicherheit mit Auftragsvergabe

Gleich zu Beginn der Sitzung stand die Debatte bezüglich der Auftragsvergabe zur Einführung eines elektronischen Unterweisungssystems für Arbeitssicherheit auf der Tagesordnung. In einer sehr langen und ausführlichen Debatte die ganze 80 Minuten anhielt, wurde im Rat über die Vor- und Nachteile, sowie das grundsätzliche Erfordernis eines elektronischen Unterweisungssystems lebhaft diskutiert. Im Grundsatz die Bemühungen und Maßnahmen der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter zu verbessern waren alle Räte einig. Lediglich für die Umsetzung wurden unterschiedliche Verfahrensweisen vorgeschlagen und befürwortet.

Herr Wiltschko war in der Sitzung zu gegen und stand Rede und Antwort bezüglich des von ihm favorisierten und betreuten Unterweisungssystems der Fa. Secova. Seinem mündlichen Vortrag in der Sitzung vom 30.11.2021 und der dort  beworbenen „Flatrate“, stand in der aktuellen Sitzung nun ein Angebot gegenüber, dass lediglich 50 Stunden im ersten Vertragsjahr beinhaltet. Für jede zusätzliche Arbeitsstunde wurde eine Vergütung von 150 Euro veranschlagt. Während Herr Wiltschko vortrug, dass eine Überschreitung des Stundenkontingents zu seinem Nachteil gehe, können wir dies so daher nicht nachvollziehen. Zudem beinhaltet das zweite Vertragsjahr lediglich noch 10 inklusiv-Stunden. Für das erste Vertragsjahr werden, ohne Zusatzstunden Kosten in Höhe von 840 Euro monatlich, also 10.080 Euro jährlich veranschlagt. Hätte man aufgrund der im zweiten Jahr um 40 reduzierten inklusiv-Stunden aufgrund des aufgeführten Stundensatzes eine Reduzierung der jährlichen Kosten um 6.000 Euro erwarten können, bleibt die Vergütung in voller Höhe ohne Abschlag bestehen.

Grundsätzlich war in der Diskussion die Erstellung der Gefährdungsanalyse, sowie der Betrieb des Unterweisungssystems zu unterscheiden. Auch auf Nachfrage war leider nicht erfahrbar, welche Zeit überhaupt für die Erstellung der Gefährdungsanalyse benötigt wird. Eventuell hätte man dies jedoch über eine Art Inventur, in der man die bestehenden Gefährdungsanalysen überprüft und deren Überarbeitungsbedürftigkeit einstuft, vor einer Auftragsvergabe prüfen können. So wurde aus dem Gremium der Vorschlag gebracht, sich zunächst einmal mit der Gefährdungsanalyse zu befassen. Diese sei wie auch Herr Wiltschko ausführte in jedem Fall in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ressortleitern zu erarbeiten. Diese könnten durch einen Sicherheitsingenieur geführt oder eigenständig die Erstellung vornehmen. Der Argumentation man bürde bei Verzicht auf das Unterweisungssystem der Verwaltung zusätzlich Arbeit auf ist daher nach unserer Einschätzung schwer nachzuvollziehen. Im Gegensatz zu den Kosten für das elektronische Unterweisungssystem, waren leider die Kosten für eine persönlich individuelle Unterweisung der Mitarbeiter ohne ein solches System nicht bekannt.

Aber auch innerhalb der IB gingen die Meinungen darüber auseinander, ob ein elektronisches Unterweisungssystem an sich sinnvoll ist. Die Vorteile eines solchen Systems liegen vor allem in der Dokumentation. Weiter kann jeder Mitarbeiter, die Themen zu einem für ihn passenden Zeitpunkt, in einer für ihn passenden Geschwindigkeit abarbeiten. Durch in die Unterweisung eingebaute Fragen, lässt sich tatsächlich abprüfen, ob der jeweilige Mitarbeiter die Unterweisung  wirklich verstanden hat, oder dieser nur beigewohnt hat. Gerade für die Verantwortlichen gestaltet sich die Schulung der Mitarbeiter so sehr übersichtlich und komfortabel. Außerdem lässt sie sich auch verlässlich planen und kontrollieren.

Bei allen Vorteilen bleibt jedoch laut Wiltschko in jedem Fall eine zusätzliche persönliche Unterweisung für bestimmte Bereiche erforderlich. Das elektronische System könne lediglich den Grundstock legen. Auch diese Schulungen könne Wiltschko abhalten, diese wären jedoch nicht im bisherigen Paket enthalten und bedeuten zusätzliche Kosten.

Das Gremium votierte mit 9 zu 6 Stimmen für Wiltschkos System.

Es gilt nun vor allem die Kosten im Auge zu behalten. Nicht dass sich die Sache bei allem Nutzen zu einem finanziellen schwarzen Loch entwickelt.

Anpassung der Hundesatzung

Bei der Anpassung der Hundesteuer tat sich der Rat wesentlich einfacher. Zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage verabschiedete der Rat eine neue Hundesatzung. Diese entsprach der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages. Die Steuer für Hunde wurde auf 50 Euro (vorher 30 Euro), die für Kampfhunde auf 1000 Euro (vorher 500 Euro) angehoben. Mit 10 zu 5 Stimmen wurde die neue Satzung beschlossen.

Zum Abschluss der Runde meldet MGR Höfling  eine schief stehende Laterne am Bergle. Bgm. Herold sagt zu sich der Sache anzunehmen.

MGR Pauthner erkundigt sich wie der Sachstand zum Bau des Pumptracks ist. Bgm Herold erklärt, dass dieser in der Allianz weiter besprochen wird. Die Örtlichkeit zur Errichtung sei noch nicht festgelegt worden.