Wer ist eigentlich zuständig/verantwortlich? Warum hat der Gemeinderat so entschieden? Warum haben die Vertreter unserer Wählergemeinschaft so entschieden? Gab es überhaupt was zu entscheiden? 

Da sich in der Vergangenheit neben Gerüchten auch Anfragen an uns häuften, haben wir uns hier zu einer Information rund um das Thema "Personalentscheidungen" entschlossen.

Grundsätzlich regelt die Geschäftsordnung (GeschO) unserer Marktgemeinde die Zuständigkeiten. Mit Amtsantritt von Bürgermeister Robert Herold in 2014 gab es in der zweiten Sitzung einen Antrag der Verwaltung zur Änderung der Personalkompetenzen. Demnach sollte die Entscheidungshoheit bei Beamten bis Besoldungsgruppe A9 und bei Tarifbeschäftigten bis Entgeltgruppe 9 ausschließlich auf den Bürgermeister übertragen werden. Gegenüber dem Gemeinderat sicherte der Bürgermeister in einer regen Diskussion einst zu, er wolle auch weiterhin ein Votum aus dem Rat einholen. Dies wurde auch in der Sitzungsniederschrift dokumentiert. Trotzdem lehnte der Gemeinderat mit 5:9 Stimmen den Änderungsantrag zur GeschO ab.

Ein Jahr später musste die Entscheidung per Beschluss aufgehoben bzw. geändert werden. Eine Stichprobe der Rechtsaufsicht ergab den schriftlichen Hinweis an die Gemeinde, man müsse die Kompetenzen entsprechend der Gemeindeordnung Bayern (GO) anpassen. Seit 2015 ist der Bürgermeister somit für Personalfragen bis zu den o.a. Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen eigenverantwortlich zuständig. Der Gemeinderat wird seither nur noch sporadisch informiert und Herold verzichtete auf das zugesicherte Votum aus dem Gemeinderat. Das kann er! Das macht er!

Der Gemeinderat hat lediglich über die jährliche Haushaltsberatung und den dort aufgeführten Stellenplan eine geringe und nicht unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme. 

Wir wollen die Onlinestellung der GeschO anregen. Dort wäre für jeden Interessierten die Kompetenzverteilung sowie andere Regelungen zum Geschäftsgang ersichtlich.

Wir sind der Ansicht: Fragen und Gerüchten beugt man durch Transparenz und Teilhabe vor!